Bundes-Immissionsschutzverordnung
- Details
- Kategorie: Uncategorised
- Veröffentlicht: Montag, 05. Januar 2015 16:31
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 9255
Bundes-Immissionsschutzverordnung
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschäftigt sich mit Feuerungsanlagen, die nicht unter die Genehmigungspflicht des § 4 BImSchV. fallen. Mit der Verordnung wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen erreicht.
In Abhängigkeit von der Art des Festbrennstoffes werden für neue Heizungsanlagen die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) in zwei Stufen aufgeteilt:
• Stufe 1, die momentan eingehalten werden muss
• Stufe 2, die am 1. Januar 2015 beginnen wird
Weiter Informationen erhalten Sie unter: http://www.schmid.st/fileadmin/deutsch/bauherren/novellierung_BImSchV.pdf